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Bodenbeläge
Zu welcher Zeit wurde in PVC-Bodenbelägen Asbest verwendet? Zur industriellen Nutzung von Asbest kam es in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts, in großem Umfang ab 1950. In den 70er Jahren wurden von dem nach Deutschland eingeführten Rohasbest ca. 8 % in Fußbodenbelägen verarbeitet. Auch in Klebern für Fußbodenbeläge wurde Asbest eingesetzt. Zum 1. Oktober 1986 wurden mit der Gefahrstoffverordnung vier EG-Richtlinien zu Asbest in nationales Recht umgesetzt und die Asbestverbote und Verwendungsbeschränkungen erweitert. (Quelle: Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten, Infoheft der Arbeitsgemeinschaft der Bau-BG, Frankfurt und Tiefbau-BG, München, 12/1998). Der Verwendungszeitraum liegt also größenordnungsmäßig von ca. 1950 - Mitte der 80er Jahre. Asbest ist auch in alten Lioleumbelägen zu erwarten die nannten sich früher z.b. Deliflex. In der Regel bestand auch der Kleber (dunkel - schwarz ) zu einem nicht unerheblichen Teil aus Asbest. Einen ersten Hinweis hat man, wenn man ein kleines Stück vorsichtig herauslöst und gegen das Licht hält. Sieht man dann starre Faser(bündel)an der Bruchstelle, kann man schon mal von Asbest ausgehen. Die evtl. Sanierung muss äußerst sorgsam von einer dafür zugelassenen Firma erfolgen. TESZTESTTESTTESTTESTTESTEST Asbesthaltige Fußbodenbeläge fachmännisch entsorgen (bera - 13.04.2004) Soll ein neuer Fußboden Einzug ins Haus halten, sollte man sich auch Gedanken machen, was mit dem alten Bodenbelag passiert. "Die ausgediente Auslegeware bloß nicht einfach herausreißen", warnt die Verbraucherzentrale NRW: "Denn in dem verwendeten Material können gesundheitliche Gefahren schlummern. Besonders die Rückenbeschichtungen alter PVC-Beläge enthalten vielfach Asbest." Die krebserregenden Fasern finden sich in Cushion-Vinyl-Belägen oder Floor-Flex-Platten, die Ende der siebziger bis Anfang der achtziger Jahre häufig in Wohnungen verlegt wurden. Cushion-Vinylbeläge bestehen aus einer Schaumschicht mit Druckdesign und einer Trägerschicht aus filzartiger Pappe. Diese Schicht wurde noch bis vor zwanzig Jahren vielfach aus schwach gebundenem Asbest hergestellt, der besonders gefährlich ist, weil er leicht in die Raumluft entweichen kann. Floor-Flex-Platten sind weniger gefährlich, weil sie Asbest nur in fest gebundener Form enthalten. "Unabhängig von der Beschaffenheit der Giftfasern müssen asbesthaltige Fußbodenbeläge stets fachmännisch entsorgt werden, sonst ist der Freisetzung des giftigen Staubs Tür und Tor geöffnet", empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW und hat für eine sachgerechte Entfernung des alten Bodenbelags folgende Hinweise: Ob ein Bodenbelag tatsächlich Asbest enthält, ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Dies kann nur mit Hilfe einer kostenpflichtigen Materialprüfung in einem geeigneten Labor festgestellt werden. Die Probe für eine Analyse sollte auf keinen Fall selbst entnommen werden, da bereits durch Schneiden des Belags schädliche Asbestfasern freigesetzt werden können. Wird bei der Analyse schwach gebundener Asbest diagnostiziert, ist die weitere Sanierungsplanung Sache eines Fachmanns. Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden können Hauseigentümer verpflichten, Ausmaß und Umfang einer möglichen Asbestgefahr durch ein Sachverständigengutachten abklären zu lassen. Bestätigt sich der Verdacht, ist der Eigentümer verpflichtet, erforderliche Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Mieter, die eine Asbestbelastung in ihren vier Wänden vermuten, sollten das zuständige Bauaufsichtsamt und den örtlichen Mieterverein einschalten, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Der Umgang mit asbesthaltigen Fußböden hängt vom Zustand des Übeltäters ab: Sind die Fußbodenbeläge intakt und vollflächig verklebt, ist es ratsam, den neuen Boden auf dem alten zu verlegen und den ursprünglichen Belag einfach ruhen zu lassen. Kleinere Schäden, offene Kanten und Fugen müssen beigespachtelt werden. Bei starker Beschädigung sollte der Boden jedoch herausgenommen werden. Keinesfalls darf dies in Eigenregie erfolgen. Denn durch Abschleifen, Schneiden oder Herausreißen von Platten oder Bahnen werden die schädlichen Asbestfasern freigesetzt. Außerdem besteht die Gefahr, dass der asbesthaltige Staub in andere Räume getragen und dadurch die Gesundheit weiterer Personen gefährdet wird. Befallene Räume müssen zudem gegen gutes Geld fachmännisch gereinigt werden. Für Bodenbeläge gelten die Vorschriften des Gefahrstoffrechts. Das bedeutet, dass asbesthaltige Auslegeware nur von anerkannten Fachbetrieben, die nachweislich über eine entsprechende Qualifikation verfügen, entsorgt bzw. saniert werden darf.
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