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Asbestzement
Asbestzement/Hartasbest/Festgebunden Der Asbestanteil beträgt weniger als 15% der Masse, so daß die Fasern gut eingebunden sind und nur durch Bearbeitung freigesetzt werden können. Typische Produkte sind: Fußbodenplatten,Dachplatten (Eternit), Fassadenplatten, Rohre,Formstücke wie Blumenkästen. Seit 1.1.1992 besteht in Deutschland ein Verwendungsverbot für Asbestzement. Welche Gefahr gehen von Asbestzement-Produkten aus? Die lungengängigen Asbestfasern sind im diesem Material fest gebunden. Asbestzement verwittert im Freien zwar und setzt dabei Fasern frei, aufgrund der geringen gemessenen Raumluftkonzentrationen im Bereich der Hintergrundbelastung ergibt sich in der Regel kein Handlungsbedarf. Staubfreisetzung und damit Gefahr besteht bei Bruch - bei unabsichtlichem, wie z.B. beim Fußballspiel vor der Hausfassade und bei den verschiedenen Arbeiten. Das Dachwasser vom asbestzementgedeckten Dach darf ganz normal in die Kanalisation geleitet werden, es ist aber nicht empfehlenswert, dieses Wasser wiederzuverwenden, z.B. für die Gartenbewässerung. Was ist beim Entfernen von Asbestzement-Blumenkästen zu beachten? Am besten klären Sie vorher bei der Gemeinde, wo Sie die Blumenkästen abgeben können. Meist ist es der Bauhof oder Wertstoffhof. Der Blumenkasten wird dann befeuchtet und ohne ihn zu Beschädigen staubdicht verpackt (großer Müllbeutel).
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